Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AB projects GmbH

1. Die AB projects GmbH, im folgenden nur noch „AB projects“ genannt, ist eine im Bereich der Informationstechnologie (IT) tätige Gesellschaft, die insbesondere in den Sparten Projektdienstleistungen, Systemhandel, Webhosting und Arbeitnehmerüberlassung aktiv ist. Für alle in diesen Tätigkeitsfeldern mit Unternehmern geschlossenen Verträge gelten die folgenden AGB, die nur durch schriftliche Zusatzvereinbarungen abgeändert werden können. Konkurrierende Bedingungen des Vertragspartners der AB projects werden nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus den nachfolgend mit AGB abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck- und Wechselverfahren - ist ausschließlich Nürnberg. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die AB projects ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

4. Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung gegenüber dem jeweiligen Kunden zunächst vielleicht sogar vorbehaltlos erbracht worden ist. Die aktuellen AGB gelten immer auch für alle zukünftigen Verträge. Sollten diese AGB geändert werden, so werden die neuen Regelungen 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf den Seiten der AB projects rechtswirksam in alle darauf folgenden Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch.

I. Werkverträge, Dienstverträge

1. Vertragsgegenstand
AB projects übernimmt für den Auftraggeber die Durchführung von Planungs-, Dokumentations-, Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten im Rahmen von Projekten besonders im Bereich der Informationstechnologie. Einzelheiten werden zwischen den Parteien schriftlich festgelegt.

2. Leistungsort
AB projects führt die Arbeiten in ihren technischen Büros und nach Bedarf auch in den Räumen des Auftraggebers durch. AB projects behält sich vor, die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ganz oder teilweise an Drittfirmen zu vergeben.

3. Gewährleistung
3.1 Sollte das Werk mit einem Mangel behaftet sein, bessert AB projects innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl entweder nach, stellt neu her oder liefert neu. Gelingt die Mängelbeseitigung mit den gewählten Maßnahmen nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
3.2 Fehlt dem Werk ein in dem Einzelvertrag explizit vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal oder eine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 633 II 1 BGB, kann der Auftraggeber, wenn Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung zu keinem Erfolg führen, statt der Minderung oder des Rücktritts auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
3.3 Für andere durch den Mangel verursachte Schäden haftet AB projects nur, wenn sich der objektive Sinn der Beschaffenheitsgarantie nach Ziffer 2 gerade auf die Vermeidung des eingetretenen Schadens bezog. Für andere durch den Mangel verursachte Schäden, die sich auf die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stützen, wird eine Haftung nur übernommen, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten der AB projects oder ihrer Mitarbeiter verursacht wurde.
3.4 Die Haftung in Fällen der Gewährleistungspflicht ist begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.
3.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre gerechnet ab Abnahme des Werkes.

4. Haftung
4.1 Außerhalb der Gewährleistung haftet AB projects nur für typische bei dem Geschäft der fraglichen Art voraussehbare Schäden, soweit sie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind.
4.2 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wie beispielsweise aus Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht oder deliktische Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der AB projects oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen stützen.
4.3 Die Haftung für die unter den Ziffern 4. genannten Fälle ist ebenfalls begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.

5. Verzug, Unmöglichkeit
Gerät AB projects in Verzug und wird auch eine vom Auftraggeber bestimmte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung nicht eingehalten, ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch eine etwaige Teilleistung für ihn kein Interesse hat. Weitergehende Rechte und Ansprüche insbesondere solche auf Schadensersatz stehen ihm nur für typischerweise bei dem Geschäft der fraglichen Art voraussehbare Schäden zu. AB projects haftet jedoch auch dann nur bis zur Höhe der Auftragssumme.

6. Eigentums- und Urheberrechte
6.1 Wird im Rahmen der Auftragsausführung von AB projects Software entwickelt, die als Hilfsmittel zur Durchführung des Auftrags dient, stehen ihr hieran die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Dritten zugänglich zu machen oder sie selbst zu verwerten. Auf Verlangen sind diese Arbeitsmaterialien herauszugeben.
6.2 AB projects stehen sämtliche Schutzrechte aus einer im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung entstandenen Erfindung und/oder im Zusammenhang hiermit gewonnenem Know-how zu.
6.3 Besteht der Vertragsgegenstand in der Lieferung einer planerischen oder sonstig überwiegend geistigen Leistung (z.B. Entwurfs- bzw. Entwicklungsarbeiten), ist der Auftraggeber auf die vertraglich vereinbarte Nutzung der Leistung zu eigenen Zwecken beschränkt. Eine Weitergabe des Entwurfs- bzw. Entwicklungsergebnisses an Dritte setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien voraus. Sofern die Leistung die Entwicklung von Computersoftware umfasst, räumt AB projects dem Auftraggeber das nicht ausschließliche Recht ein, diese bestimmungsgemäß mit dem Liefergegenstand zu nutzen. Vervielfältigungen, Weitergabe und Verwendung der Software zu nicht liefergegenstandsgemäßen Zwecken sind nicht gestattet. Weitere Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung AB projects und sind gesondert zu vergüten.
6.4 Für den Fall, dass AB projects nach Anweisungen, Systemmodellen oder sonstigen Unterlagen des Auftraggebers arbeitet, übernimmt sie keine Haftung für eine daraus entstehende Verletzung von Schutzrechten. Falls ein Dritter eine Verletzung von Schutzrechten dem Auftraggeber gegenüber behauptet, wird der Auftraggeber AB projects hierüber unverzüglich unterrichten.

7. Zahlung
Zahlungen haben nach Abnahme des Werkes (die bei unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden darf) und Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Erstreckt sich die Durchführung der Arbeiten über mehr als zwei Kalendermonate, sind monatliche Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Projektfortschritt richtet. AB projects wird in diesen Fällen Abschlagsrechnungen erstellen, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen sind. Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme und Eingang der Schlussrechnung.

8. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AB projects. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, den Vertragsgegenstand entsprechend der vertraglichen Regelung zu nutzen.

9. Rücktritt
AB projects behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung eintritt, die geeignet ist, die Forderung AB projects auf die vereinbarte Vergütung zu gefährden. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.

II. Arbeitnehmerüberlassungsverträge

1. Allgemeines
1.1 Die AB projects sichert ihrem Vertragspartner zu, über die nach § 1 Abs. 1 AÜG erforderliche Erlaubnis des zuständigen Landesarbeitsamtes zur Arbeitnehmerüberlassung zu verfügen.
1.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande. Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie durch AB projects schriftlich bestätigt werden.
1.3 Zwischen dem Auftraggeber und den überlassenen Arbeitskräften wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet. Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte bleibt daher in jedem Fall AB projects. Die überlassenen Arbeitskräfte sind daher auch nicht berechtigt, mit befreiender Wirkung vom Auftraggeber Lohnvorschüsse oder andere Zahlungen gleich welcher Art für AB projects entgegenzunehmen.
1.4 AB projects ist nicht zur Überlassung von Arbeitskräften verpflichtet, wenn der Betrieb des Auftraggebers bestreikt wird. Für den Fall, dass der Betrieb des Auftraggebers bestreikt wird, wird der Auftraggeber darauf aufmerksam gemacht, dass AB projects gesetzlich verpflichtet ist, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Arbeitsleistung beim Auftraggeber zu verweigern.
1.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der AB projects nicht in unzulässiger Weise (§§ 1 UWG, 826 BGB) abzuwerben. Bei Zuwiderhandlungen ist AB projects berechtigt, Schadensersatz zu fordern.
1.6 Kommt zwischen dem Mitarbeiter der AB projects und dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen während des Projekteinsatzes ein Arbeitsverhältnis zustande, schuldet der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision, die in den ersten 12 Monaten im Fall einer Übernahme 35 % des vereinbarten Bruttojahresgehaltes nicht unterschreiten soll. Hiervon abweichende Vereinbarungen können in den Einzelverträgen geschlossen werden

2. Wahl der Arbeitskräfte, Weisungsrecht, Arbeitszeit, Fürsorgepflichten
2.1 AB projects verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diese wählt sie in eigener Verantwortlichkeit aus und steht dafür ein, dass sie die fachlich formalen Voraussetzungen für die in Aussicht genommene Tätigkeit erfüllen. Sollte AB projects in begründeten Fällen den Austausch von Mitarbeitern für erforderlich halten, so teilt sie dies dem Auftraggeber rechtzeitig mit und sorgt dafür, dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Erweist sich ein Mitarbeiter AB projects als ungeeignet, hat der Auftraggeber AB projects unverzüglich darüber zu unterrichten, da mit im beiderseitigen Interesse ein anderer, geeigneter Mitarbeiter bestimmt werden kann. Sollte der Austausch eines Mitarbeiters AB projects erforderlich werden, ohne dass ein geeigneter anderer Mitarbeiter von AB projects gestellt werden kann, ist jede Seite zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
2.2 Während des Arbeitseinsatzes steht das Weisungsrecht gegenüber dem Mitarbeiter dem Auftraggeber zu.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Er hat die Mitarbeiter der AB projects darüber hinaus vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderung in deren Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, zu unterrichten sowie sie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Der Auftraggeber hat die Mitarbeiter zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes zu unterrichten. Er verpflichtet sich weiter, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der AB projects dem Arbeitsschutzrecht entsprechend durch den Betriebsarzt laufend betreut werden. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

3. Schutzrechte
Ist das Ergebnis der Tätigkeit eines überlassenen Arbeitnehmers eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, stehen AB projects hieran sämtliche in diesem Gesetz bezeichneten Schutzrechte zu, wenn nicht der Auftraggeber gegenüber AB projects spätestens nach Ablauf von vier Monaten, nachdem er Kenntnis von der Erfindung erlangt hat, schriftlich erklärt, dass er diese beschränkt oder unbeschränkt in Anspruch nehmen will. Gibt er diese Erklärung ab, tritt AB projects ihm die ihr zustehenden Rechte ab, sofern die von ihr an den Arbeitnehmer zu zahlende Vergütung von dem Auftraggeber übernommen wird. Für technische Verbesserungsvorschläge, die der Auftraggeber verwertet, ist die im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes zu zahlende Vergütung an AB projects zu entrichten (s.a. Ziffer 1.4).

4. Haftung
AB projects haftet lediglich für die berufliche, aufgrund von Zeugnissen nachgewiesene Qualifikation der überlassenen Mitarbeiter, nicht aber für die ordnungsgemäße Dienstleistung. Die Mitarbeiter dürfen nur für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden und ausschließlich Arbeitsmittel verwenden bzw. bedienen, die im Rahmen dieser Tätigkeit benötigt werden. Ist ein mangelhaftes Arbeitsergebnis zurückzuführen auf eine schuldhafte Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des Mitarbeiters, beschränkt sich die Haftung der AB projects auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

5. Abrechnung, Arbeitszeitnachweise
5.1 Grundlage der Abrechnung sind die vom Auftraggeber monatlich gegengezeichneten und überprüften Arbeitszeitnachweise der Mitarbeiter AB projects. Abgerechnet wird nach den vertraglich vereinbarten Stundensätzen.
5.2 AB projects behält sich eine Erhöhung der Stundensätze vor, wenn nach Vertragsschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten, die Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation einvernehmlich ausgetauscht werden oder wenn andere Umstände eine Kostensteigerung verursachen, die AB projects nicht zu vertreten hat.
5.3 Der Stundensatz versteht sich am vereinbarten Einsatzort. Bei vom Auftraggeber veranlassten Dienstreisen hat dieser die zusätzlichen Aufwendungen zu tragen. Reisezeiten gelten als Einsatzzeiten und werden mit dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Zahlung
6.1 Die Zahlung erfolgt monatlich nach Eingang der von AB projects erstellten Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. AB projects behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
6.2 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

7. Kündigung
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann von jeder Vertragspartei in den ersten 6 Monaten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung des Auftraggebers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber AB projects erklärt wird. Der Mitarbeiter ist zur Entgegennahme der Kündigung nicht berechtigt, so dass eine nur ihm gegenüber erklärte Kündigung die Kündigungswirkungen nicht auslöst.

III. Handel

1. Vertragsschluss
1.1 Die Angebote von AB projects sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
AB projects ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird AB projects den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
1.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
1.5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich AB projects das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich AB projects das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
1.4 AB projects ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
1.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. AB projects nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. AB projects behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3. Vergütung
3.1 Der angebotene Kaufpreis ist unverbindlich. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 9,00 bis EUR 20,00 (je nach Gewicht). Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 7 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich AB projects vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch AB projects anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Gefahrübergang
4.1 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4.2 Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

5. Gewährleistung
5.1 Ist der Käufer Unternehmer, leistet AB projects für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2 Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 50,00 kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 50,00, steht AB projects binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5.4 Unternehmer müssen ggü. AB projects offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen der AB projects innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei AB projects. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn AB projects die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel ggü. AB projects nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
5.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5.8 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die AB projects lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
5.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch AB projects nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet AB projects bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei AB projects zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

IV Webhosting

1. Leistungen
1.1 Die Leistungen von AB projects werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Eine Gewährleistung der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste kann nicht erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, dass der technische Betrieb aufgrund von Störungen oder Ursachen, die nicht von AB projects verursacht wurden und/oder von dieser nicht beeinflusst werden. AB projects ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen. AB projects behält sich vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Die AB projects verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen von AB projects und weiterer Informationsanbieter vorzunehmen. Erbringt AB projects kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
1.2 AB projects hat das Recht, ohne besondere Ankündigung die Domain des Kunden auf einen anderen, gleichwertigen Server umzuziehen.
1.3 Da AB projects keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt auch für eventuell vergebene Sub-Domains.
1.4 Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch die AB projects, dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-)Rechte etwaiger Dritter verletzt.
1.5 Sollten von etwaigen Dritten Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegen AB projects geltend gemacht werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden gewünschte Domain, welche durch AB projects registriert und delegiert wurde, die Rechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde AB projects und die Domainvergabestelle ausdrücklich von diesen Ansprüchen frei.
1.6 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AB projects bei Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von AB projects registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, AB projects unverzüglich zu informieren. AB projects ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt, im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten.

2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen AB projects und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch AB projects zustande. AB projects hat das Recht, Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
2.2 AB projects hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.

3. Datenschutz
Die Daten der Kunden werden durch AB projects entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit gespeichert, wie dies zur Durchführung des gesamten Vertrages erforderlich ist. Die Daten werden, soweit dies erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die für eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden müssen. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in das öffentliche Register der Domainvergabestelle, die dort im Rahmen eines Abfrage-Services veröffentlicht werden. Des Weiteren werden, soweit erforderlich, die Daten auch gegenüber der für jedermann zugänglichen Whois-Datenbank bei der RIPE NCC in Amsterdam angegeben. Dies betrifft die folgenden Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domain-Inhabers, der gleichzeitig als so genannter Admin-C eingetragen wird. AB projects versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden. Die Kundendaten werden nach der Kündigung unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

4. Haftungsbeschränkung
4.1 AB projects haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Unter diesen Kardinalpflichten werden die Hauptleistungspflichten des Providers gefasst, die eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages sicher stellen. Unter den wesentlichen Pflichten werden auch die Nebenpflichten verstanden, die wiederum als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung angesehen werden müssen.
4.2 AB projects schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus.
4.3 Des Weiteren schließt AB projects eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von AB projects nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzug oder zu vertretender (Teil-)Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
4.4 Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von AB projects zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
4.5 Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind zum einen die Haftung wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, der Haftung von Folge- oder Mangelfolgeschäden und zudem die Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz (§ 14 ProdHaftG).

5. Pflichten des Kunden aus dem Vertrag
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Vorsorglich weist AB projects darauf hin, dass für den Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden unter die Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. AB projects wird von dem Kunden von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben freigestellt.
5.2 Der Wiederverkauf von Domains (Reselling), die im Rahmen eines Tarifangebots bei der AB projects erworben wurden und von ihr gehostet werden, an private oder gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht gestattet.
5.3 Domains die nicht über AB projects registriert sind, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung von AB projects auf unsere/n Servern verlinken bzw. eingetragen werden.
5.4 Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern,
- eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen (§ 131 StGB),
- den Krieg verherrlichen,
- Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
5.5 Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
5.6 Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.
5.7 Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
5.8 Der Kunde versichert gegenüber AB projects, dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an die AB projects zu übersenden.
5.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zur Erfüllung und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden, verpflichtet sich der Kunde dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde AB projects ausdrücklich frei.
5.10 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich gegenüber AB projects, keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dies nicht wünschen. Dies betrifft insbesondere die Versendung von E-Mails mit hoher Adressatenzahl, dem sog. "Spamming" (oder auch "Spam-Mail" oder "Junk-Mail"). Dies gilt generell auch für das Versenden von Massenmails (über 50 Adressaten). Massenmails dürfen nur mit einer schriftlich anzufordernden Sondergenehmigung über Server der AB projects versendet werden.
5.11 Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastung oder auf andere Weise zu beeinträchtigen. Das Verschenken oder Weitergeben von Webspace, Subdomains, Datenbanken oder E-Mail-Adressen an Dritte ist nicht gestattet. Free-Subdomainservices oder Free-Bord-Services anzubieten ist nicht gestattet. Generell untersagt sind Text-, Voice- oder Videochatsysteme, sowie das Anbieten von Musik und Videodateien, die nationalen und internationalen Urheberrechten unterliegen. Remixe, freie Musikstücke und freie Videodateien sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung von AB projects zulässig.
Bei Verstößen gegen die in den vorgenannten Punkten aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist AB projects berechtigt, das Hosting unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Nutzers zu sperren. Für eine Reaktivierung eines gesperrten Accounts ist eine Bearbeitungsgebühr von 19,90 Euro zu entrichten. Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte, die unter seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen gegenüber Dritten selbst und unmittelbar. Der Entgeltanspruch von AB projects besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

6. Kontrollrecht
AB projects wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich AB projects vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall die von AB projects registrierte Domain des Kunden gesperrt.

7. Datensicherung
Der Kunde stellt AB projects von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. AB projects ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält eine Zugangskennung zur Pflege seines Angebotes. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangskennung resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören; dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. AB projects haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

8. Preise, Angebote und Zahlungsbedingungen
Die Angebote von AB projects sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich dabei nach den jeweils geltenden und aktuellen Preislisten. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert. Der Kunde ist dabei berechtigt, soweit eine Preiserhöhung auftritt, von seinem Vertrag zurückzutreten.
Die Rechnungen von AB projects sind innerhalb von 10 Tagen nach Versand zu zahlen. Aus Kostengründen werden Rechnungen ausschließlich per E-Mail verschickt.
Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so ist AB projects berechtigt, das Hosting bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Darüber hinaus ist AB projects im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, dem Kunden die durch den Verzug entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Mahngebühren betragen pro Mahnung 3,00 Euro brutto. Für eine Reaktivierung eines gesperrten Accounts berechnen wir 19,90 Euro. Der Entgeltanspruch von AB projects besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
Bis zur Zahlung des ersten Rechnungsbetrages ist die beantragte Domain Eigentum von AB projects. Erst bei vollständiger Begleichung der Rechnung gehen alle Rechte an den Kunden über.

9. Kündigung der Leistungen
Eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien bis zu 30 Tage vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen werden. Wird die beauftragte Leistung nicht gekündigt, verlängert sich der bestehende Vertrag um die anfangs vereinbarte Laufzeit. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, ist aber per E-Mail möglich. Zur Wirksamkeit der Kündigung muss diese durch uns bestätigt werden, um Missverständnisse auszuschließen.

V Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

Frankenstrasse 8   
D-91096 Möhrendorf   
+49(0)9131-9070195    +49(0)9131-9201727    info@ab-projects.de   
Healthcare IT
Business IT
Über uns